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Funktionstraining trocken oder im Wasser

Funktionstraining zielt darauf ab, die Funktionsfähigkeit des Körpers zu verbessern oder wiederherzustellen. Es wird bei einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen und Erkrankungen eingesetzt, um die Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Ausdauer des Patienten zu erhalten und zu fördern.

Funktionstraining muss ärztlich verschrieben werden. Wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt, können Sie als Selbstzahler an unseren Angeboten Wassergymnastik oder Gesundheitssport teilnehmen.

Bewegungsabläufe verbessern & Funktionsverluste hinauszögern

Welches Ziel verfolgt Funktionstraining?
Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung und die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung. Funktionstraining fördert umfassend die funktionale Gesundheit von Personen mit rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen und zielt dabei auch auf Gesundheits-, Verhaltens- und Verhältniseffekte ab. Es fördert die Krankheitsbewältigung, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere die soziale und berufliche Teilhabe und die Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotentiale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining im Sinne eines angemessenen Übungsprogramms durchzuführen.
An wen richtet sich das Angebot?
Funktionstraining kommt für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers, ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Insbesondere kann Funktionstraining bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparats angezeigt sein. Als Rehabilitationsträger kommen die gesetzliche Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und bei Beamtinnen und Beamten auch die Beihilfestellen in Betracht.

Beispiele für Indikationen, die zahlreiche unserer Teilnehmenden haben:
  • Meniskus- oder Bandscheibenschäden
  • Schultersteife
  • Knie- und Hüftarthrosen
  • Skoliose, Haltungsschwäche
  • operativer Gelenkersatz
Funktionstraining in der Therapie & Therme
Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in der Gruppe unter fachkundiger Leitung im Rahmen regelmäßig ist Voraussetzung, um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistung zu stärken. Neben den bewegungstherapeutischen Übungen können Gelenkschutzmaßnahmen und die Einübung im Gebrauch technischer Hilfen und von Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens Bestandteil des Funktionstrainings sein. Funktionstraining wirkt besonders mit den Mitteln der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie gezielt auf spezielle körperliche Strukturen (Muskeln, Gelenke usw.) der Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe verfügen, ein.
Anmeldung & Beratung
Die Teilnahme am Funktionstraining setzt ein Beratungsgespräch voraus. In dem Gespräch erfolgt eine Anamnese sowie die Besprechung der Therapieziele. Außerdem machen wir Sie mit den Abläufen zu dem Kursangebot vertraut.

Senden Sie uns Ihre Fragen und Ihre Anmeldung gerne per Mail rehasport@vgv-ev.de
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.